Jugendstrafrecht
Professionelle der Sozialen Arbeit sowie Fachleute verwandter Disziplinen, die mit Fragen des Jugendstrafrechts konfrontiert sind.
Professionelle der Sozialen Arbeit sowie Fachleute verwandter Disziplinen, die mit Fragen des Jugendstrafrechts konfrontiert sind.
Das CAS-Programm richtet sich an Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen (Mitglieder von Sozialhilfebehörden, Fachleute des Personalwesens u.ä.) mit einem Diplom auf tertiärer Stufe und mit einer minimalen qualifizierten Praxiserfahrung von zwei Jahren. Personen, welche die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, können im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden.
Zu diesem Studiengang können Personen mit erfolgreich abgeschlossener Erstausbildung (z. B. Bachelor, Master oder Lizentiat) an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule zugelassen werden. Weiter wird in der Regel eine mindestens dreimonatige Berufserfahrung im Asylbereich vorausgesetzt.
Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über Wissen und Erfahrung aus Berufspraxis und Weiterbildung verfügen, die für die Kurs-teilnahme ausreichend sind. Die Zulassung erfolgt im Einzelfall aufgrund eines Dossiers.