Betreuungsunterhalt: Zielsetzung, offene Fragen und Berechnungsthemen

Von: Annette Spycher, Fürsprecherin, Prof. Dr. iur., LL.M., Bern

Stichwörter: Abstrakte Methode, Abstufungen, Aufteilung von Kindesunterhalt, Barbedarf, Barunterhalt, Bedingungen, Betreuungsunterhalt, Berechnung Betreuungsunterhalt, Berechnungsmethoden, Dauer Betreuungsunterhalt, Einkommen betreuender Elternteil, Entscheide, gebührender Unterhalt, Grundbedarf, konkrete Methode, Lebenskosten, Lebenskostenansatz, mehrere Berechtigte, mehrere Verpflichtete, Naturalunterhalt, objektivierter Lebenskostenansatz, Offizialmaxime, Übergangsrecht, Untersuchungsmaxime, Vereinbarungen, Verhältnis Betreuungsunterhalt zu Barunterhalt und Naturalunterhalt, Verteilung Betreuungsunterhalt, Vorabzuteilung, 10/16-Regel.

Zusammenfassung: Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei, und wie die Anrechnung des Einkommens des hauptbetreuenden Elternteils zu erfolgen habe. Einigkeit besteht darin, dass der Komplexitätsgrad der Berechnungen steigt. Unvermeidbar, da gewollt, ist, dass der Betreuungsunterhalt zu einer gegenüber heute stärkeren finanziellen Einbindung, sprich Belastung, von unverheirateten Eltern führt, welche das Kind nicht (oder nicht zur Hauptsache) betreuen. Für Verheiratete ergibt sich demgegenüber eine (zeitweilige) Umlagerung der Verpflichtungen (in Richtung Kindesunterhalt), aber keine Mehrbelastung. Mit Spannung erwartet werden – nebst den Berechnungsthemen – sodann gerichtliche Äusserungen zur Frage der bestmöglichen Betreuung. Die Autorin hofft, dass der Betreuungsunterhalt nicht Anlass dazu gibt, undifferenziert und von den Realien abstrahierend die Anforderungen an die Erwerbstätigkeit hauptbetreuender Eltern generell zu senken.

FamPra 1/2017 Seite 198 ff.

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