Die Umsetzung des Partizipationsrechts des Kindes nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz

Diese Studie untersucht, wie Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in den Themenbereichen Familienrecht, Jugendstrafrecht, Kindesschutz, Bildung, Gesundheit und bei den kantonalen Jugendparlamenten in der Schweiz umgesetzt wird. Art. 12 UN-KRK regelt das Recht des Kindes auf Partizipation, insbesondere das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung in allen Belangen, die das Kind betreffen.

Grundlage dieser Studie bildet eine Evaluation der internationalen Instrumente und Studien zur Umsetzung der Partizipationsrechte des Kindes sowie eine Übersicht über den Stand der Umsetzung von Art. 12 UN-KRK im nationalen Recht. Die Erhebung der Partizipation des Kindes in der Praxis in den erwähnten Themenbereichen erfolgte mittels Fragebogen in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Schwyz, St. Gallen, Tessin, Waadt und Zürich. Dabei wurde auch um Good Practice Beispiele aus den Kantonen gebeten. Anschliessend wurden die ersten Resultate der Erhebung mit Fachpersonen aus den neun Kantonen diskutiert, um zu erfahren, wo aus ihrer Sicht weiterer Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Art. 12 UN-KRK besteht.

Autor:innen: Weber Khan Christina und Hotz Sandra