Abänderung eines Eheschutzentscheids

5A_848/2015

Bundesgerichtsentscheid vom 4. Oktober 2016

Art. 179 ZGB

Der Wegfall der Leistungen der Krankentaggeldversicherung als einzige Einnahmequelle des Unterhaltsschuldners stellt eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse dar, die Anlass zu einer Neubeurteilung gibt. Die Frage, ob der Unterhaltsschuldner aus gesundheitlichen Gründen leistungsunfähig ist, ist unter dem Aspekt des hypothetischen Einkommens zu prüfen.