Ablehnung der Stiefkindadoption in einer eingetragenen Partnerschaft

Ablehnung der Stiefkindadoption in einer eingetragenen Partnerschaft (Art. 264a ZGB, Art. 28 PartG): 5A_774/2010;

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://05-05-2011-5A_774-2010

Gemäss Art. 28 PartG sind Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, weder zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren noch zur Adoption zugelassen, insbesondere auch nicht zur Stiefkindadoption. Vorliegend kann offenlassen werden, ob das in Art. 28 PartG enthaltene Adoptionsverbot mit der Bundesverfassung resp. mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Die Beschwerdeführerin lebte bei der Gesucheinreichung erst seit drei Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft. Für verheiratete Paare verlangt jedoch Art. 264a Abs. 3 ZGB eine mindestens fünfjährige Ehedauer, bevor eine Adoption durch den Stiefelter möglich ist. Die Gesuchstellerin verlangte somit etwas, was auch verheirateten Paaren nach schweizerischem Recht nicht zustehen würde.