Das Bundesgericht hat eine einmonatige Untersuchungshaft für einen Minderjährigen bestätigt. Der junge Mann wird beschuldigt, gegen das IS- und das Waffengesetz verstossen zu haben. In diesem Fall erachtet es die Bedingungen zur Anordnung der Untersuchungshaft als erfüllt, da ein schwerer Tatverdacht und Verdunkelungsgefahr bestehe.
Hier finden Sie das Urteil.