BGer 2C_347/2020 vom 5. August 2020 – Familiennachzug: Junge Argentinierin kann in der Schweiz bleiben

Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Thurgauer Gerichts auf, der die Familienzusammenführung einer jungen Argentinierin ablehnt. Besondere Umstände rechtfertigen es, dass sie mit ihrem Vater in der Schweiz leben kann. Dies obwohl die Tochter unterdessen volljährig ist, denn es gilt der Grundsatz, dass in zeitlicher Hinsicht der Gesuchszeitpunkt massgebend ist.

 

Hier finden Sie das Urteil.