Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Thurgauer Gerichts auf, der die Familienzusammenführung einer jungen Argentinierin ablehnt. Besondere Umstände rechtfertigen es, dass sie mit ihrem Vater in der Schweiz leben kann. Dies obwohl die Tochter unterdessen volljährig ist, denn es gilt der Grundsatz, dass in zeitlicher Hinsicht der Gesuchszeitpunkt massgebend ist.
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