BGer 2C_395/2019 vom 8. Juni 2020 – Temporärer Schulausschluss von nicht gegen Masern geimpfter Schülerin

Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer nicht gegen Masern geimpften Schülerin ab, die nach einem Masernfall in ihrer Klasse temporär von der Schule ausgeschlossen wurde. Sie hatte geltend gemacht, dass die Gabe von Immunglobulin im Verhältnis zu ihrem temporären Schulausschluss die mildere Massnahme darstelle. Allerdings verlangt sie die Gabe von Immunglobulin nicht für sich selbst, sondern für die nicht impfbaren Kinder. Diese Argumentation ist nicht haltbar.

 

Hier finden Sie das Urteil.