Das Altersgutachten im schweizerischen Asylrecht im Lichte des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung

Von: Livia Matter, Doktorandin und Diplomassistentin am Institut für Europarecht der Universität in Freiburg i.Ü

Zusammenfassung: Das Alter eines mutmaßlichen Minderjährigen wird im Rahmen einer Gesamtbewertung von Fall zu Fall beurteilt. Eine mögliche Alterseinschätzung, die unter anderem mit dem Grundrecht auf informative Selbstbestimmung der betroffenen Person in Konflikt gerät, kann einen mehr oder weniger starken Hinweis auf die Volljährigkeit der Person geben. Eine Prüfung des Grundrechts nach Art. 13 Abs. 2 der Bundesverfassung zeigt, dass die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs in die Grundrechte in verschiedener Hinsicht, zumindest, fraglich erscheint.

Asyl 1/20, S. 14 ff.