Die familienbezogene Rechtsprechung im Migrationsrecht

Von: Marc Spescha, Dr. iur., Rechtsanwalt, Zürich, Lehrbeauftragter für schweizerisches Migrationsrecht an der Universität Freiburg i.Ue.

Stichwörter: Kindeswohl, Anerkennung einer ausländischen Adoption, Ordre-public-Widrigkeit, Familiennachzug, Rechtsmissbrauch, Sozialhilfeabhängigkeit, erfolgreiche Integration, umgekehrter Familiennachzug, Privat- und Familienleben, nachehelicher Härtefall, Widerruf der Bewilligung, Straffälligkeit

Zusammenfassung: Zuständigkeitshalber hat die zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts erstmals gestützt auf Art. 97a ZGB die Verweigerung einer Eheschliessung beurteilt und dabei die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Umgehungsehe bestätigt. Familienrechtliche Konstellationen mit Migrationskontext bleiben indessen das primäre Wirkungsfeld der öffentlich-rechtlichen Gerichtsinstanzen. Eine Reihe interessanter Urteile fällte die entsprechende Abteilung des Bundesgerichts zur Frage nachzugsberechtigter Familienangehöriger, zum Familiennachzug anerkannter Flüchtlinge in prekären finanziellen Verhältnissen sowie zum Schutzanspruch von Personen in faktischen Abhängigkeitsverhältnissen. Nebst einem interessanten Urteil zur Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Adoption im Rahmen eines Familiennachzugsverfahrens referiert die diesjährige Rechtsprechungsübersicht Urteile zu den Anforderungen an die «erfolgreiche Integration» im migrationsrechtlichen Sinne, den übrigen Voraussetzungen eines selbständigen Aufenthaltsrechts nachgezogener Familienangehöriger, zum nachehelichen Härtefall und zu Konstellationen des sogenannten «umgekehrten Familiennachzugs», wobei auch die aktuelle Rechtsprechung des EGMR berücksichtigt wird. Diskutiert wird schliesslich die wachsende Bedeutung des Kindeswohls auch beim Widerruf der Bewilligung straffälliger Familienväter.

 

Fampra 01/2015 Seite 136 ff.

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