Die Finanzierung von familienrechtlichen Prozessen

Von: Philipp Maier, Dr. iur. Rechtsanwalt, Bezirksrichter an den Bezirksgerichten Meilen und Uster

Stichwörter: Selbstfinanzierung, Bedürftigkeit, unentgeltliche Rechtspflege, Kostenvorschuss, Prozesskostenbeitrag, eingeschränkte Untersuchungsmaxime, Eheschutz, Scheidung, Unterhaltsklagen, eheliche Vorschusspflicht, Notgroschen, Armenrechtsgesuch, Prozesskostenvorschuss.

Zusammenfassung: Wer als Partei einen familienrechtlichen Prozess führen will oder in einen solchen verwickelt wird, wird unweigerlich mit der Frage konfrontiert, wer für dessen Kosten aufkommen soll oder kann. Sind zur Finanzierung des Prozesses nicht genügend Eigenmittel vorhanden, muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine andere am familienrechtlichen Prozess beteiligte Person zur Prozess(mit)finanzierung herangezogen werden kann. Erst wenn beide Finanzierungsmöglichkeiten scheitern, ist die unentgeltliche Rechtspflege in Betracht zu ziehen. Die Arbeit enthält vereinfachte, erläuternde Beispiele. Die veröffentlichte Gerichtspraxis wurde bis zum 31. Dezember 2018 berücksichtigt.

 

FamPra.ch 3/2019, S. 818 ff.