Die neue Verordnung über die Adoption

Von David Urwyler, lic. iur., Fürsprecher, LL.M., Stv. Chef Fachbereich Internationales Privatrecht und Leiter der Zentralen Adoptionsbehörde des Bundes im Bundesamt für Justiz, Bern

Stichwörter: Adoption, Adoptionsvermittlung, Pflegeverhältnis

Abriss: Die neue Verordnung zur Adoption tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Sie regelt die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Akteure, das Verfahren für die Aufnahme von Kindern zur Adoption und die Aufsicht über die Adoptionsvermittlungsstellen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen gegenüber den bis Ende 2011 geltenden Bestimmungen.

ZKE 5/2011 Seite 357 ff.

www.kokes.ch/de/02-organisation/07-zeitschrift.php