Ein arbeitsrechtlicher Rückblick auf das Verding- und Pflegekinderwesen

Von: Nadine Bircher, M. A. UZH, Historikerin und Politikwissenschaftlerin, wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Spezialgebiet Arbeitsrecht am Zentrum für Sozialrecht

Sara Licci, Dr. iur., Rechtsanwältin, Dozentin für Internationales Arbeits- und Arbeitsvölkerrecht

Stichwörter: Zwangs- und Kinderarbeit, Verding- und Pflegekinderwesen, Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht , Völkerrecht, Arbeitsvölkerrecht, Historische Aufarbeitung, Kindesschutz, Internationale Übereinkommen, Fürsorgepraxis.

Zusammenfassung: Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Beizug von Verding- und Pflegekindern zur Arbeit in Heimen und auf Bauernhöfen, wie er von 1911 bis in die 1980er-Jahre in vielen Teilen der Schweiz erfolgte, aus arbeits- und völkerrechtlicher Perspektive zu beurteilen ist. Inwiefern wurden durch den ungenügend gewährleisteten Schutz vor Zwangs- und Kinderarbeit nationale oder internationale Normen verletzt? In der Forschung blieb dieses Thema bis anhin weitgehend unbehandelt. Es wird aufgezeigt, wie sich der Kindesschutz im Bereich des Arbeitsschutzes historisch entwickelte, indem Vorschriften zu Mindestalter, Arbeitszeiten sowie zum Jugendschutz aufgestellt wurden und wie der Kindesschutz im ZGB geregelt war. Ein zweiter Teil befasst sich mit dem Geltungsbereich von Arbeits-Kindesschutz in internationalen Konventionen und dessen Bedeutung für die Schweiz, gefolgt von einer übersichtlichen Tabelle der Schutzbestimmungen. Die Autorinnen kommen zum Schluss, dass in zahlreichen Fällen durch das Festhalten am bestehenden nationalen Recht die betroffenen Kinder und Jugendlichen über einen längeren Zeitraum unter Bedingungen leiden mussten, die nicht den in der Zeit geltenden (arbeits-)völkerrechtlichen Auffassungen entsprachen. Sie machen auf aktuelle Gesetzeslücken aufmerksam.

 

FamPra 3/2018, Seite, 721 ff.