Kindesanhörung bzgl. Aufhebung der Beistandschaft

Kindesanhörung im Verfahren über die Frage der Aufhebung der Beistandschaft (Art. 308 Abs. 1 und 2, 314 Ziff. 1ZGB): 5A_536/2007;

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://24-01-2008-5A_536-2007

Grundsätzlich sind betroffene Kinder vor dem Erlass von Kindesschutzmassnahmen anzuhören, soweit nicht das Alter oder andere wichtigen Gründe dagegen sprechen. Dies gilt auch im Verfahren über die Frage der Aufhebung der zu ihrem Schutz angeordneten Beistandschaft. Sind die Voraussetzungen für eine Kindesanhörung grundsätzlich gegeben, darf die Anhörung insbesondere nicht durch antizipierte Beweiswürdigung umgangen werden.