Le placement du mineur: Une institution en mouvement

Von: Guillaume Antoine Choffat, avocat, greffier-juriste auprès du Tribunal de protection de l’adulte et de l’enfant du canton de Genève

Stichwörter: Platzierung, Minderjähriger, Pflegeeltern, Pflegefamilie, fürsorgerische Unterbringung, geeignete Einrichtung, stationär, Recht über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, faktische Obhut, elterliche Sorge, Bewilligung, Aufsicht, Europäische Menschenrechtskonvention.

Zusammenfassung: Das Zivilgesetzbuch regelt das Institut der Platzierung von Minderjährigen nicht umfassend und erwähnt den Begriff der Pflegeeltern lediglich beiläufig in den Artikeln 294 und 300 ZGB. Im Gegensatz dazu ist die unfreiwillige Platzierung Minderjähriger von im Gesetz klar geregelten Schutzmassnahmen, wie bspw. dem Entzug des Rechts auf Bestimmung des Kindesaufenthalts (vor dem 1. Juli 2014 Obhutsrecht) oder dem Entzug der elterlichen Sorge, umrahmt. Die Platzierung Minderjähriger kann durch die im Zuge des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Erwachsenenschutzrechts erfolgten Änderungen auch als fürsorgerische Unterbringung angeordnet werden. Dieser Beitrag will die Problematik der Platzierung von Minderjährigen und die damit verbundenen juristischen, sozialen und affektiven Aspekte aufzeigen, namentlich im Zusammenhang mit der Bewilligung und der Aufsicht durch die unterschiedlichen für dieses Rechtsinstituts zuständigen Behörden.

 

FamPra 1/2015 Seite 68 ff.

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