Prozessführung und Vollstreckung durch die Eltern im Lichte des Betreuungsunterhalts

Von: Cordula Lötscher, Dr. iur., Advokatin, nebenamtliche Bundesrichterin, ordentliche Appellationsrichterin im Kanton Basel-Stadt und Lehrbeauftragte der Juristischen Fakultät der Universität Basel

Stichwörter: Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Betreuungsunterhalt, neues Unterhaltsrecht, Volljährigenunterhalt, Prozessstandschaft, Prozessführungsbefugnis, Prozessführung durch die Eltern, Durchsetzung von Kindesunterhalt, Durchsetzung von Volljährigenunterhalt, Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen

Zusammenfassung: Die grossen Revisionen der elterlichen Sorge und des Kindesunterhaltsrechts haben auch weitreichende prozessuale Konsequenzen. Der Betreuungsunterhalt etwa stellt die Zulässigkeit der elterlichen Prozessführungsbefugnis im Kindesunterhaltsprozess wegen Eigeninteressen des betreuenden Elternteils in Frage. Gleichzeitig führt er dazu, dass beide Eltern am Prozess beteiligt sein müssten, was aber durch die formelle Qualifikation als Kindesunterhalt nicht gewährleistet ist. Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Fragestellungen im Bereich der Prozessführung und Vollstreckung von Kindes- und Volljährigenunterhalt.

FamPra 3/2017 Seite 621 ff.

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