Übereinkommen über die Rechte des Kindes - Schlussbemerkungen zum zweiten, dritten und vierten Staatenbericht der Schweiz (Concluding Observation)

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat am 4. Februar 2015 seine Empfehlungen veröffentlicht, wie die Schweiz die Umsetzung der Kinderrechte in ihrem Land verbessern sollte. Die so genannten «Concluding Observations» des UN-Ausschuss mahnen einerseits das bisher lückenhafte Engagement von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) an: Eine geeignete schweizweite Strategie zur Umsetzung der KRK fehlt ebenso wie eine Stelle, die die Anstrengungen zur Umsetzung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene koordinieren und vorantreiben kann. Ebenfalls fordert der UN-Ausschuss, dass es einen unabhängigen Monitoringmechanismus (z.B. eine Ombudsstelle) für Kinder gibt, der auch Beschwerden entgegen nehmen und untersuchen kann. Mehr dazu.