Verweigerung des Rechts auf persönlichen Verkehr

Verweigerung des Rechts auf persönlichen Verkehr (Art. 274 Abs. 2 ZGB): 5A_663/2012;

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Wird das Wohl des Kindes durch den persönlichen Verkehr mit den Eltern gefährdet, kann ihnen das Recht verweigert werden. Hat sich die Kindesmutter in den ersten Lebensjahren kaum um das Kind gekümmert und musste das Kind deswegen in einer Pflegefamilie untergebracht werden, kann dies ein Grund sein, der Kindesmutter das Recht auf persönlichen Verkehr zu verweigern.