Verzicht auf Anhörung und Sachverhaltsabklärung von Amtes wegen

(Art. 144 ZGB): 5A_43/2008

Bundesgerichtsentscheid vom 15. Mai 2008

In diesem Entscheid bestätigt das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur persönlichen Anhörung des Kindes: Die Nichtanhörung des Kindes sei nicht zu beanstanden, da im erstinstanzlichen Verfahren das Kind noch nicht sechsjährig war; im kantonalen Beschwerdeverfahren hatte es das Schwellenalter zwar überschritten, der Vater hätte aber keinen entsprechenden Antrag gestellt.

Weiter hält das Bundesgericht fest, dass die Nichtanhörung des Kindes theoretisch einen Verstoss gegen die Pflicht zur Sachverhaltsabklärung von Amtes wegen darstellen könne. Im behandelten Fall verfügte das Gericht jedoch über hinreichende Auskünfte und Berichte. In solchen einer Konstellation seien immer das Interesse an einer eingehenden Sachverhaltsfeststellung und die Gründe, welche gegen eine Anhörung des Kindes sprechen, gegeneinander abzuwägen. Da vorliegend das Kind ängstlich und unsicher war, war es richtig, auf eine Anhörung zu verzichten.