Diese Weiterbildung richtet sich an Fachpersonen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie von Gerichten, die Anhörungen mit Kindern durchführen.
Kinder in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, ist ein zentraler Bestandteil einer kinderrechtsorientierten Praxis. Eine sorgfältig durchgeführte Kindesanhörung erfordert sowohl kommunikative als auch reflexive und ethische Kompetenzen.
Diese Weiterbildung bietet eine enge Verknüpfung von Praxiserfahrung, Theorie, Reflexion und Übung. Die Teilnehmenden werden darin unterstützt, ihre Handlungssicherheit zu stärken und eine Haltung zu entwickeln, die das Kind als eigenständige Person mit eigener Perspektive ernst nimmt.
1 Kurstag und 2 Supervisionen à 2.5 Stunden (die Daten der Supervisionen werden in der Kursgruppe festgelegt)