Die 1993 von der UN-Generalversammlung verabschiedeten Pariser Prinzipien empfehlen den Mitgliedsstaaten, nationale Institutionen für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte einzurichten. Aufgaben und Arbeitsweise dieser Einrichtungen werden in der Resolution beschrieben. Die Institutionen sollen über eine sichere rechtliche Grundlage, einen klaren Auftrag sowie über eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung verfügen. Sie sollen die Zivilgesellschaft und alle mit Menschenrechten befassten Berufsgruppen einbinden und völlig unabhängig von der Regierung arbeiten.