Asylbewerber sind grundsätzlich in die Regelschule zu integrieren, können aber eine vorübergehende Sonderbeschulung geniessen, um sie sachgerecht an die Regelschule heranzuführen; dies gilt vorab hinsichtlich ihrer sprachlichen Integration. Die Sonderschulung soll aber so rasch wie möglich durch die Beschulung in der Regelschule abgelöst werden.
Es ist unzulässig minderjährigen Asylsuchenden über längere Zeit einen Unterricht einzig in Deutsch und Mathematik anzubieten. Zudem darf der Unterricht nicht dauerhaft in segregierten Klassen erfolgen, wenn immerhin ein partieller Unterricht im Rahmen der Regelschule nicht von vornherein unmöglich erscheint.
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