BGer 5A_236/2016 vom 15. Januar 2018 - Unterschiedliche Zuteilung der Obhut bei Geschwistern bei Umzug eines Elternteils ins Ausland

A. und B., beide kanadische Staatsbürger, sind verheiratet und gemeinsam sorgeberechtigte Eltern von C. und D. A. und B. leben getrennt. Zunächst hatten beide Ehegatten die alternierende Obhut über ihre Kinder inne. Die Mutter verlangte alsdann die Zuteilung der alleinigen Obhut über beide Söhne und die Erlaubnis, mit den Kindern nach Kanada auszureisen. Daraufhin wurde den Eltern bis auf Weiteres das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

Anschliessend wurde die Obhut über den Sohn C. dem Vater zugeteilt und die Obhut über den Sohn D. der Mutter. D. lebt nun mit seiner Mutter in Kanada.
Kanada ist kein Vertragsstaat des Haager Kindesschutzübereinkommens, womit die in der Schweiz begründete Zuständigkeit des Massnahmengerichts bestehen bleibt.

Grundsätzlich sind Geschwister bei der Obhutsregelung nicht zu trennen, es sei denn, sie hätten unterschiedliche Bedürfnisse z.B. aufgrund ihres Alters und emotionaler Bindungen. Das Gutachten empfiehlt, dass beide Kinder mit A. nach Kanada gehen. C. verweigert den Kontakt mit seiner Mutter. Daher wurde dem Vater entgegen der Empfehlung des Gutachtens die Obhut über C. belassen.

Hier finden Sie das Urteil.