BGer 5A_915/2018 vom 15. Mai 2019 - Aussagen des Kindes sind im Kontext zu sehen

Die Obhut über C. wurde dem Vater B. zugeteilt. Die Mutter A. fordert, dass ihr die Obhut zugeteilt wird.

In den Vorinstanzen wurde C. jeweils vom Gericht angehört. Dabei sprach sie sich für ein Zusammenleben mit ihrem Vater aus. Später wandte sie sich per Schreiben an das Gericht und erläuterte entgegen ihrer vorangehenden Aussagen, dass sie sich bei ihrem Vater nicht zuhause fühle und lieber bei der Mutter wohnen würde, wo sie auch ein eigenes Zimmer zum Lernen habe. Diese Aussage ist im Kontext zu sehen. C. befindet sich offensichtlich in einem Loyalitätskonflikt. In den vorherigen Aussagen hat C. konstant ausgesagt, dass sie sich bei ihrem Vater wohler fühlt und die Beziehung zur Mutter angespannter und konfliktbeladener ist. Zudem verfügt C. auch in der Wohnsituation mit dem Vater über ein eigenes Zimmer, Lernschwierigkeiten ergeben sich i.c. aufgrund der familiären Konflikte.

Unter Berücksichtigung aller Umstände ist die Zuteilung der Obhut durch die Vorinstanz an B. nicht willkürlich.

Hier finden Sie das Urteil.