BGer - Aufenthaltsrecht des Vaters bis zur Beendigung der obligatorischen Schulzeit des Kindes

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines portugiesischen Staatsangehörigen gegen den ablehnenden Entscheid zur Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung gut.
Seit der Geburt seines Sohnes kümmert sich der Beschwerdeführer um ihn und verfügt über die elterliche Sorge.
Steht ein Kind unter der alleinigen Obhut des Beschwerdeführers, hat dieser gemäss Rechtsprechung das Recht, sich in der Schweiz aufzuhalten bis das Kind die obligatorische Schulzeit beendet hat. Dies stimmt auch mit Art. 9 Abs. 1 KRK überein, dessen Ziel die Verhinderung einer Trennung von Kind und Eltern ist.

 

Hier finden Sie das Urteil.