BGer 5A_73/2019 vom 21. November 2019 - Wahl des Nachnamens fürs Kind: Kein Anspruch auf Übereinstimmung mit Nachnamen der Eltern

Der beantragte Nachnamen für die Tochter C. lehnte das Zivilstandsamt ab. Es forderte die Eltern auf, einen gesetzmässigen Namen zu bestimmen.
Weder Art. 3 noch Art. 7 KRK schreiben den Vertragsstaaten vor, dass der Nachname des Kindes mit dem bzw. einer der Nachnamen der Eltern identisch sein muss. Es kann gemäss Bundesgericht auch nicht gesagt werden, das Kindeswohl erfordere dies unbedingt.
Die Beschwerde wurde abgewiesen.

 

Hier finden Sie das Urteil.