Fortpflanzungsmedizin und Kindeswohl! Kindeswohl und Fortpflanzungsmedizin?

Von: Andrea Büchler, Prof. Dr., Professorin an der Universität Zürich und Sandro Clausen, lic. iur., Rechtsanwalt, wissenschaftlicher Assistent an der Universität Zürich

Stichwörter: Fortpflanzungsmedizin, Kindeswohl, Recht auf Kenntnis der Abstammung, rechtliche Elternschaft, Fortpflanzungsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Eizellen- und Embryonenspende, Medizinethik

Zusammenfassung: Die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung sollen den Wunsch nach einem eigenen Kind erfüllen. Im internationalen Vergleich kennt die Schweiz eine restriktive Regelung der Fortpflanzungsmedizin. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob und inwiefern die zahlreichen Verbote und Zugangsbeschränkungen mit dem Schutz des zu zeugenden Kindes legitimiert werden können. Dabei ergibt sich, dass das Kindeswohlsprinzip weder die Nichtzulassung von medizinisch etablierten Reproduktionstechniken noch den Ausschluss bestimmter Personenkreise von der Anwendung der modernen Fortpflanzungsmedizin sachlich befriedigend zu begründen vermag. Es ergeben sich zudem generelle Vorbehalte gegenüber der Eignung des Kindeswohls als primärer Ausgangs- und Orientierungspunkt bei der Beantwortung sowohl grundsätzlicher als auch den klinischen Alltag betreffenden Fragen. Der Beitrag skizziert Möglichkeiten einer alternativen Gesetzesausrichtung und kommt zum Ergebnis, dass im Interesse eines konsistenten Entscheidungsfindungsprozesses den allgemeinen Geboten der Medizinethik auch im Bereich der Fortpflanzungsmedizin vorrangiger Stellenwert beigemessen werden müsste.

 

FamPra 2/2014 Seite 231 ff.

http://www.zeitschriften.recht.ch/