Le droit à la connaissance des origines de l’enfant né de procréation médicalement assistée

Von: Lisa Margot, MLaw, Genève

Stichwörter: Kenntnis der eigenen Abstammung, Fortpflanzungsmedizin, Kindesverhältnis, Fortpflanzungstourismus, Persönlichkeitsschutz, Informationspflicht, Kenntnis der eigenen Nachkommenschaft

Zusammenfassung: Die verschiedenen heterologen Formen der Fortpflanzungsmedizin führen zu einer Aufsplitterung zwischen rechtlichem und biologischem Kindesverhältnis, sodass sich das auf diese Weise gezeugte Kind Fragen nach seiner Abstammung stellen kann. Nach einer Klärung des Begriffs der «Abstammung» zeigt dieser Aufsatz die vorhandenen Interessenkonflikte auf, gibt einen Überblick über die in der Schweiz zugelassenen und verbotenen Formen der Fortpflanzungsmedizin und beschreibt die Entstehung des Kindesverhältnisses von Kindern, die mit Hilfe der Fortpflanzungsmedizin gezeugt worden sind. Der Aufsatz befasst sich weiter mit dem Bestehen und der Tragweite des Grundrechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung und behandelt die Mittel zur Umsetzung dieses Rechts. Er untersucht auch zwei zusammenhängende Fragestellungen, die in Bezug auf das Bestehen einer Pflicht, das Kind über seine Empfängnis mittels Fortpflanzungsmedizin zu informieren sowie die in Bezug auf das Recht des Spenders auf Kenntnis der eigenen Nachkommen. Abschliessend schlägt dieser Beitrag einige Änderungen des geltenden Rechts zur Verbesserung des Schutzes des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung vor.

FamPra 3/2017 Seite 696 ff.

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