Neues Kindesunterhaltsrecht – Bilanz nach einem Jahr

Von: Jonas Schweighauser, Prof. Dr. iur., Advokat und Titularprofessor für Familienrecht mit Lehrauftrag an den Universitäten Basel und Zürich, Binningen, Diego Stoll, MLaw, Advokat, Liestal1

Stichwörter: Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Betreuungsunterhalt, Naturalunterhalt, Berechnungsmethoden, alternierende Obhut, Kindeswohl, Drittbetreuung, familienrechtliche Verfahren, Prozessstandschaft, Interessenkonflikt.

Zusammenfassung: Das neue Kindesunterhaltsrecht ist seit über einem Jahr in Kraft. Noch immer werden in der Praxis diverse Fragen kontrovers diskutiert. Ausgehend von der Frage nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers und mit Blick auf die bisherige Gerichtspraxis wird im vorliegenden Beitrag zunächst der Frage nachgegangen, was unter dem Begriff der «bestmöglichen Betreuung» zu verstehen ist. Der Fokus wird dabei auf die Themenbereiche der Altersgrenzen und der alternierenden Obhut gelegt. In einem zweiten Teil werden die drängendsten Fragestellungen rund um die Berechnung des Kindesunterhalts näher beleuchtet. Aufgezeigt wird namentlich, dass der vom Bundesgericht vertretene Lebenskostenansatz gewisser Korrekturen bedarf, wenn er den Verhältnissen des Einzelfalls gerecht werden soll. Namentlich ist der Naturalunterhalt auch unter neuem Recht zu berücksichtigen. Schliesslich wird in einem dritten und letzten Teil auf verfahrensrechtliche Herausforderungen (Wegfall Schlichtungsverfahren, Interessenkonflikte) eingegangen, welche sich mit der Gesetzesnovelle akzentuiert haben.

FamPra 3/2018, Seite 613 ff.