Zulässigkeit der zeitlichen und örtlichen Beschränkung des Besuchsrechts

Zulässigkeit der zeitlichen und örtlichen Beschränkung des Besuchsrechts (Art. 273 ZGB): 5A_830/2010;

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://30-03-2011-5A_830-2010

Besteht eine konkrete Entführungsgefahr, ist es zulässig das Besuchsrecht mit Auflagen (Hinterlegung der Ausweisschriften des Kindes, Verbot die Schweiz zu verlassen, etc.) zu verbinden. Solche Auflagen verstossen weder gegen Bundesrecht noch gegen Staatsvertragsrecht.