Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ist in der Schweiz schon lange überfällig. Eine Parlamentarische Initiative schlägt nun ein neues Gesetz mit zwei Hauptzielen vor:
1. Eltern, die ihre Kinder extern betreuen lassen, sollen finanzielle Hilfe erhalten. Hierfür wird ein Bundesbeitrag vorgesehen, der zwischen 10 und 20 Prozent der durchschnittlichen Betreuungskosten deckt. Dies entspricht einer jährlichen Unterstützung von rund 530 Millionen Franken durch den Bund.
2. Es soll die Kinderbetreuung und die frühe Förderung von Kindern weiterentwickelt werden. Der Bund plant, die Kantone mit insgesamt 160 Millionen in den ersten vier Jahren zu unterstützen. Das Ziel ist es, das Betreuungsangebot den Bedürfnissen der Eltern anzupassen und die Qualität zu erhöhen, wobei ein besonderer Fokus auf Kinder mit Behinderungen gelegt wird.
Der Gesetzesentwurf wurde vom Nationalrat am 1.3.2023 angenommen und kommt nun vor den Ständerat. Wir von der Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz haben letztes Jahr im Vernehmlassungsverfahren eine Stellungnahme eingereicht. Im Grundsatz unterstützen wir diese Initiative sehr!
Unserer Ansicht nach sollte der Fokus zusätzlich noch stärker auf den Rechten und Bedürfnissen der Kinder liegen. Aus der Perspektive des Kindes als Rechtssubjekt, wird sofort klar, dass beispielsweise keine bestimmte Erwerbsquote an die finanzielle Unterstützung geknüpft werden darf. Im Sinne der Chancengleichheit und dem Recht auf Bildung sollten auch Kinder mit Migrationshintergrund oder Kinder aus belasteten Familien, die Chance auf Bildung und frühe Förderung erhalten.