Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen bis 29. März 2024
Eine öffentlich-rechtliche, nationale und unabhängige Ombudsstelle für Kinderrechte ist dringend notwendig! Ein breites Engagement und gemeinsame Anstrengungen sind JETZT entscheidend. Die privatrechtliche Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz ruft darum alle Organisationen und Akteure, die sich für die Rechte und das Wohl von Kindern einsetzen, dazu auf, ihre Stimme zu erheben und eine entschiedene Stellungnahme zur Vernehmlassung einzureichen.
Eine individuelle Vernehmlassungsantwort jeder Organisation ist darum entscheidend, weil unbedingt die Vielfalt der Gründe und Perspektiven für die Notwendigkeit der Forderung aufgezeigt werden muss. Es genügt nicht, nur das Logo Ihrer Organisation unter eine gemeinsame Stellungnahme zu setzen. Wir haben darum Vorlagen erarbeitet, die Ihnen die Eingabe Ihrer eigenen Stellungnahme erleichtert:
Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten die Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» eröffnet. Die privatrechtliche Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz lehnt die vorgeschlagene Anpassung in der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) als Umsetzung der Motion Noser entschieden ab – der Kern der Motion wird gar nicht berührt. Wir fordern den Bundesrat darum auf, den Auftrag des Parlaments zu erfüllen und schnellstmöglich eine Botschaft auf Gesetzesstufe auszuarbeiten, welche die Grundlagen für eine öffentlich-rechtliche, nationale und unabhängige Ombudsstelle für Kinderrechte schafft, welche sich direkt an Kinder richtet.
Auftrag der Motion wird nicht erfüllt
Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat grosse Lücken bezüglich einer kindgerechten Justiz anerkennt, bedauert aber, dass nun ein Vorschlag zur Vernehmlassung steht, der nicht geeignet ist, sie zu schliessen: In zentralen Aspekten bleibt der Auftrag, den das Parlament mit der Motion erteilt hat, unerfüllt.
Aus Sicht der Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz hat die vorgeschlagene Anpassung des KJFV wenig mit der Motion Noser zu tun. Darum lehnen wir diese Anpassung als Umsetzung der Motion Noser ab. Wir fordern das Departement auf, stattdessen eine Botschaft auf Gesetzesstufe auszuarbeiten. Diese soll dem Kern der Motion und der legislativen Forderung nachkommen, nämlich der Schaffung einer entsprechenden Ombudsstelle für Kinderrechte, die sich effektiv an Kinder richtet und ihnen Zugang zur Justiz mit einer nationalen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit ermöglicht.
Der Bedarf an eine Stelle, die im Direktkontakt mit Kindern diesen hilft, ihre Rechte einzufordern, ist klar gegeben und nicht nachhaltig abgedeckt. Auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität ist eindeutig Handlungsbedarf auf nationaler Ebene gegeben. Und nicht nachvollziehbar ist die Behauptung, Aktivitäten auf Bundesebene im Bereich Beratung und Vermittlung für Kinder seien auf der Basis der Bundesverfassung nicht möglich.
Grosse Lücke bei den Kinderrechten endlich schliessen
Die grösste Lücke bezüglich Kinderrechte - und zugleich der klare und explizite politische Auftrag aus der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» - ist das Fehlen einer nationalen und unabhängigen Ombudsstelle für Kinder mit einer rechtlichen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit. Darauf verzichtet die Vernehmlassungsvorlage. Die vorgeschlagenen Anpassungen in der Kinder- und Jugendförderungsverordnung beschränken sich auf die Stärkung der Kinderrechte innerhalb der neuen Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI), die Forschung betreibt, Wissen teilt, Behörden berät und Akteure vernetzt. Zwar begrüssen wir die Stärkung der Kinderrechte innerhalb der SMRI, jedoch hat dies wenig mit der Motion Noser 19.3633 zu tun, welche einen direkten und unmittelbaren Nutzen für die vulnerabelsten Menschen in unserem Land fordert: Die Stelle soll Kinder bezüglich ihrer Rechte informieren und beraten, zwischen ihnen und involvierten Behörden vermitteln und so ihren Zugang zur Justiz sicherstellen. Denn Kinder haben Rechte als Individuen, die der Staat respektieren muss. Die Ombudsstelle stellt sicher, dass sie ihre Rechte wahrnehmen können.
Mit dem vorliegenden Ansatz sind höchstens minimale Fortschritte möglich, nicht aber die erhoffte Sicherstellung einer kindgerechten Justiz und unmittelbare Verhinderung von Unrecht, wenn Kinder nicht informiert und nicht angehört werden. Nötig wäre darum eine Botschaft ans Parlament, die die Eckwerte der Motion umsetzt und den Zugang von Kindern zur Justiz mit einer nationalen Ombudsstelle für Kinder verbessert. Die Vernehmlassungsvorlage entspricht vor diesem Hintergrund weder den unmittelbaren Bedürfnissen der Kinder, die sich in rechtlichen Verfahren befinden, noch dem politischen Willen des Parlaments, das die Motion vor mehr als drei Jahren überwiesen hat.
Forderung an den Bundesrat: Zügiges Aufgleisen einer entsprechenden Botschaft
Wir von der Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz fordern darum, dass dem Bedürfnis der Kinder und der Akteure aus der Praxis und dem politischen Willen des Parlaments bei der Annahme der Motion entsprochen wird und die Schaffung der in der Motion geforderten nationalen und unabhängigen Ombudsstelle für Kinderrechte effektiv als Ziel der Vorlage im Fokus steht. Es gilt in einer neu ausgearbeiteten Botschaft die Rechtsgrundlagen für eine zielführende nationale und unabhängige Ombudsstelle für Kinderrechte zu schaffen, welche die heutigen Lücken im System effektiv schliesst. Aus unserer Sicht gilt es dabei die folgenden Anforderungen zu erfüllen:
- Öffentlich-rechtliches Mandat
- Rechtliche Beratungs- und Vermittlungstätigkeit
- Mit Auskunftsrecht
- National und unabhängig
- Zeitgemäss niederschwellig, mehrsprachig und barrierefrei für alle Kinder in der Schweiz
- Kompetenzen im Umgang mit Kindern
- Rechtswissenschaftliche Kenntnisse in allen Rechtsgebieten
- Finanzierung mit jährlich zwei Millionen Franken: Diese Budgethöhe reicht basierend auf Erfahrungen des privatrechtlichen Modellvorhabens aus, um die Aufgaben nachhaltig und effektiv wahrnehmen zu können.