Wie kann eine Ombudsstelle für Kinderrechte auf Bundesebene rechtlich tragfähig und föderal abgestützt umgesetzt werden?

27 November 2025

Diese Frage stand im Zentrum unseres Livestreams zum Tag der Kinderrechte am Donnerstag, 20. November 2025. Ausgelöst durch die Motion Noser (19.3633) und die intensive Vernehmlassung dazu, haben wir gemeinsam beleuchtet, welche rechtlichen und politischen Voraussetzungen für eine nationale Ombudsstelle nötig sind – und wie sich ein solches Modell in das föderale System der Schweiz einfügen kann.

 

 

Prof. Dr. iur. Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, hat im Auftrag der Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz die verfassungsrechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten sowie mögliche Finanzierungsmechanismen einer nationalen Ombudsstelle untersucht. Sein Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis: Eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle ist verfassungskonform – sofern sie innerhalb der Bundeskompetenzen präzise definiert wird.

Im Livestream diskutierte Prof. Uhlmann diese Erkenntnisse zusammen mit Lic. iur. Katja Cavalleri Hug, Stv. Geschäftsführerin und Leiterin Beratung & Expertise der Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz. Im Fokus standen dabei unter anderem folgende Punkte:

  • welche Rolle eine nationale Ombudsstelle im föderalen System übernehmen kann,
  • wie Bundes- und Kantonskompetenzen sinnvoll zusammenwirken,
  • und welche Konsequenzen verschiedene Umsetzungsmodelle für die politische Debatte haben.

Moderiert wurde das Gespräch von Irène Inderbitzin, EMBA HSG, Geschäftsführerin der Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz. Die vielen Fragen und Perspektiven aus dem Publikum haben gezeigt, wie gross das Interesse an einer tragfähigen Lösung für Kinderrechte auf Bundesebene ist.