Obhutszuteilung

Obhutszuteilung (Art. 176 Abs.3 ZGB): 5A_905/2011;

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Informiert ein Elternteil die Kinder falsch, bezieht er sie in den elterlichen Konflikt ein und wirkt er auf die Entfremdung der Mutter hin, lässt dies Zweifel an dessen Erziehungsfähigkeit aufkommen und kann dazu führen, dass diesem die Kinder nicht zugeteilt werden. In Eheschutzverfahren sollen lange Abklärungen durch Gutachten nicht die Regel sein, sondern nur angeordnet werden, wenn besondere Umstände vorliegen.